Gerne übernehme ich für Sie die Werksanmeldung
Bevor ein Presswerk den Vervielfältigungsauftrag ausführt, wird die Freigabe durch den Rechteverwalter vorausgesetzt: Ohne Freigabe kein Produktionsbeginn bzw. keine Auslieferung. Zuständig ist immer der Lizenzverwalter des Landes, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat. Bei Produktionen meines Labels ist es die GEMA (www.gema.de).*
Der ausgefüllte Lizenzantrag wird an die GEMA geschickt, welche nach Prüfung die Freigabe der Produktion erteilt.
Zu den Pflichtangaben auf den CD-Drucksachen schreibt die GEMA:
Die Etiketten, Tonträger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen: Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung! Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Urheber wie des/der Komponisten, des/der Textdichter(s) sowie ggf. des Text- bzw. Musik-Bearbeiters, soweit bekannt den Namen des Verlegers. Diese Angaben können (in begründeten Ausnahmefällen) auch auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden. Den Eindruck GEMA auf den Etiketten, Tonträgern und Inlays. Sofern vorhanden, Bestell-/Katalognummer auf den Etiketten, Tonträgern, Inlays und Plattentaschen. Label und Labelcode, falls vorhanden, auf den Etiketten, Inlays und Tonträgern.
*Zuständig für die Schweiz: SUISA, Österreich: Austro Mechana (AKM), Italien: SIAE, Holland: BUMA/STEMRA, England: MCPS, Frankreich/Luxemburg: SACEM